Junge Tagung Öffentliches Recht 2023

Call for Abstracts JTÖR 2023: „Interaktionen“

von JTÖR 2023

Die 63. Junge Tagung Öffentliches Recht 2023 findet vom 18. bis 21. Juli 2023 zu dem Thema Interaktionen: Internationalität, Intra- und Interdisziplinarität in Hamburg statt.

 

Das (nationale) öffentliche Recht und seine Wissenschaft interagieren auf vielfältige Weise mit anderen Rechtsbereichen – seien es Normen anderen Ursprungs oder solche, die innerstaatlich typischerweise anderen Bereichen zugeordnet werden – sowie Erkenntnissen anderer Disziplinen. Es handelt sich dabei zwar nicht um neue Phänomene, ihnen kommt aber noch nicht die nötige Aufmerksamkeit zu. Denn erst der Blick auf diese Interaktionen ermöglicht es, das (nationale) öffentliche Recht und seine Wissenschaft in einem größeren Kontext zu sehen; nur so wird die ganze Komplexität sichtbar und das Bild des Rechts und seiner Erforschung vollständiger. Gleichzeitig kann einer Tendenz zur Isolation des (nationalen) öffentlichen Rechts aus institutionellen, sprachlichen und/oder disziplinären Gründen entgegengewirkt werden. Hierfür soll die 63. Junge Tagung Öffentliches Recht Raum geben.

Für die Tagung ergeben sich dabei drei Themenbereiche: Internationalität, Intradisziplinarität und Interdisziplinarität. Innerhalb der sich auch überschneidenden Themenbereiche ist ein breites Spektrum von dogmatischen Einzelthemen hin zu theoretischen, methodischen und didaktischen Reflexionen und Denkanstößen vorstellbar. 

Zum Themenbereich der Internationalität gehören vor allem Beiträge, die sich mit Interaktionen von Normen unterschiedlichen, insbesondere nationalen, unionalen, inter- und transnationalen Ursprungs beschäftigen. Die europäische Integration etwa wirft Fragen ihrer Möglichkeiten und Grenzen sowie des Verhältnisses des unionalen und nationalen Rechts und der verschiedenen Entscheidungsinstanzen zueinander auf. Konstitutionalisierung, Verbund, Netzwerk, Föderalismus, Subsidiarität, Verfassungsidentität und vieles mehr – in welchen Kategorien werden die Interaktionen der Rechtssphären verhandelt? Zusätzlich ergibt sich durch das Völkerrecht ein komplexes Dreiecksverhältnis, das auf verschiedene Weisen konstruiert und analysiert werden kann. Auch im Übrigen stellen sich im Völkerrecht nicht nur angesichts des Angriffskrieges gegen die Ukraine und der Klimakrise Fragen nach Interaktionen bei der (Nicht-)Umsetzung von internationalem Recht durch compliance und enforcement. Welche Interaktionen ergeben sich ferner bei der Normsetzung durch Private, wo Normierungen durch die klassischen Völkerrechtssubjekte fehlen? Darüber hinaus soll dieser Themenbereich Raum für rechtsvergleichende Beiträge sowie kritische Reflexionen national-rechtlicher Institute bieten. Nicht nur angesichts des vielfältigen Zusammenwirkens unterschiedlicher Rechtsordnungen verspricht die Rechtsvergleichung wertvolle Erkenntnisse. Gleichzeitig steht sie selbst vor theoretischen und praktischen Herausforderungen: Ist Rechtsvergleichung Teil einer ausgewogenen Auslegungsmethodik? Welche Möglichkeiten und Grenzen ergeben sich in Wissenschaft und Praxis?

Der Themenbereich der Intradisziplinarität bietet Raum für zweierlei Arten von Themenstellungen: Solche, die innerhalb des öffentlichen Rechts Teildisziplingrenzen überschreiten, und solche, die im Bereich der Rechtswissenschaft insgesamt über den Tellerrand des öffentlichen Rechts hinausblicken. Der engere Bereich umfasst Fragen der Interaktion von Verfassungs- und Verwaltungsrecht, wie etwa der verfassungs- und einfachrechtlichen Klimaschutznormen. Auch abgegrenzte Teildisziplinen können ins Blickfeld geraten: Sollten Sozial- und Steuerrecht inklusive ihrer Gerichtsbarkeiten stärker in den Fokus verfassungs- und verwaltungsrechtswissenschaftlicher Aufmerksamkeit genommen werden? Darüber hinaus liegen verfassungsrechtliche Blicke auf das Straf- und Strafprozessrecht auf der Hand. Auch die alte disziplinäre Trennung von Zivilrecht und öffentlichem Recht hat immer wieder Fragen aufgeworfen, die weiterhin aktuell sind: Welche Schlüsse etwa erlaubt die Ausstrahlung des Verfassungs- in das Zivilrecht? Wo und wie lässt sich rechtsgebietsübergreifend Systematisierung betreiben?

Der Themenbereich der Interdisziplinarität weist über die Rechtswissenschaft hinaus. Wie interagieren unterschiedliche Methoden und Erkenntnisse? Um sich dieser Frage zu nähern, ist hier Raum für Beiträge, die sich mit rechtlichen Themenstellungen in Interaktion mit nicht-rechtswissenschaftlichen Erkenntnissen befassen. Wie kann die Verarbeitung von Expertise anderer Disziplinen in Rechtsetzung und -anwendung gelingen? Dabei bieten sich auch Möglichkeiten der Rechtskritik: Wo erreicht Recht etwa die gesetzten Ziele nicht, weil es Fakten anderer Disziplinen nicht ausreichend aufnimmt und reflektiert? Wie sind Unsicherheitsentscheidungen in Rechtsetzung und -anwendung angesichts späterer Erkenntnisse zu beurteilen? Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt: Neben klassischen „Nachbarwissenschaften” der Rechtswissenschaft wie der Politik- oder den Wirtschaftswissenschaften bieten auch andere Disziplinen der Geistes- und Sozialwissenschaften Anknüpfungspunkte. Auch die Einbeziehung der technischen Wissenschaften, insbesondere im Hinblick auf dort entwickelte Innovationen, ist möglich. Das Thema bringt es mit sich, dass insbesondere im Bereich der Intra- und Interdisziplinarität Beiträge aus anderen als der öffentlich-rechtlichen Teildisziplin wertvoll sein können. Daher öffnet sich die JTÖR 2023 auch für Vorträge von Personen aus anderen Disziplinen. Die JTÖR ist eine Tagung für junge Wissenschaftler:innen. 

Wir sind davon überzeugt, dass die Gemeinsamkeit dieser Gruppe in dem Bedürfnis besteht, in einem Forum abseits hierarchischer Verhältnisse ihre Ideen einem breiten Publikum präsentieren zu können. Wer dieses Bedürfnis durch eine Habilitation oder Berufung auf eine Tenure-Track-Professur bereits hinter sich lassen konnte, ist daher von der Tagung ausgeschlossen.  

Das Tagungsteam freut sich über Beiträge, die sich in den oben angerissenen Themenbereichen bewegen. Wer vortragen möchte, reicht bis zum 09.01.2023 ein Abstract des Vortrags- und Beitragsthemas mit einer Länge von maximal 4000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) hier ein. Ob ihr ausgewählt wurdet, erfahrt ihr bis zum 17.03.2023. Eine fortgeschrittene Manuskriptfassung muss zur Vorbereitung der Panelmoderation bis spätestens zum 30.06.2023 vorliegen. Die fertigen Beiträge für den Tagungsband sind bis zum 07.08.2023 einzureichen.

Den Call for Abstracts könnt ihr hier als PDF downloaden. Mehr Informationen zur Tagung gibt es unter jtoer23.de.

 

Wir freuen uns, euch bald in Hamburg zur 63. Jungen Tagung Öffentliches Recht zu begrüßen!

Larissa Bahmer* – Clarissa Barth – Hannah Franz – Shari Gaffron° – Katharina Goldberg° – Josina Johannsen° – Flemming Kilian° – Rebecca Kruse° – Maike Middeler° – Lasse Ramson^ – Louisa Schmalhorst – Charlotte Schneeberger° – Vanessa Steinert°  – Lennart Westmark

 

° Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg 

 Universität Hamburg

* Bucerius Law School

^ Universität Bremen

 

 

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