Hamburger Diskussionsrunde

Seit dem Jahr 2010 gibt es die Hamburger Diskussionsrunde. In dieser Runde treffen sich regelmäßig Kolleginnen und Kollegen  der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr, der Bucerius Law School und der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts. Ihnen bietet sich die Möglichkeit, Fortschritte der wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten zu diskutieren, kleinere Forschungsprojekte vorzustellen und den kollegialen Austausch zu pflegen.

Donnerstag: 02. Juni 2016

18.00 Uhr, Bucerius Law School, Raum 1.03

Anika Klafki,

wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Hermann Pünder an der Bucerius Law School

„Politikverflechtung im modernen Bundesstaat – Interföderale Rechtsharmonisierung in Deutschland und den USA“

Die politische Machtaufteilung in föderalen Staaten verspricht Einheit in Vielfalt. Die Einheit wird durch die Aufgabenwahrnehmung der Bundesebene hergestellt, die Kompetenzzuweisung an die Gliedstaaten ermöglicht demgegenüber Vielfalt. Gleichwohl wird sowohl in Deutschland wie auch in den USA versucht, die gliedstaatliche Rechtsetzung zu vereinheitlichen. Institutionell wird die interföderale Rechtsharmonisierung in Deutschland durch die Fachministerkonferenzen vorangetrieben, während sich in den USA speziell zu diesem Zwecke die Uniform Law Commission gegründet hat. Die interföderale Rechtsharmonisierung dieser höchst unterschiedlichen Gremien soll im Rahmen des Vortrags rechtsvergleichend auf Vereinbarkeit mit demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen untersucht werden.

Donnerstag: 07. April 2016

18.00 Uhr, Rechtshaus Universität Hamburg, EG 20

Barbara Germann,

wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg

„Biosecurity – Zur rechtlichen Regelbarkeit von Influenzavirenforschung“

Der Vortrag widmet sich dem Problem der Biosecurity: Es geht um Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit aus Angst vor missbräuchlicher Verwendung von Forschungsergebnissen durch Dritte. Zentrale Probleme sind der Balanceakt zwischen Sicherheit und Freiheit und Fragen der Leistungsfähigkeit des Rechts. Im Bereich Biosecurity gibt es vielfältige Unsicherheiten im Hinblick auf (vermeintliche) Bedrohungen unterhalb der Gefahren- oder sogar Risikoschwelle. Es sollen bestehende Regelungen untersucht und verfassungkonforme Lösungen gefunden werden.

Achtung! Änderung! Neuer Termin: Donnerstag: 11. Februar 2016

18.00 Uhr, Rechtshaus Universität Hamburg, EG 17

Anne Dienelt,
wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Stefan Oeter an der Universität Hamburg

„Umweltschutz im Bewaffneten Konflikt?“

Der Vortrag ist an der Schnittstelle dreier Rechtsgebiete angesiedelt: Humanitäres Völkerrecht, Völkerumweltrecht sowie Menschenrechte bestimmen den rechtlichen Rahmen hinsichtlich der Fragegestellung. Der Vortrag geht auf Aspekte der Fragmentierungsdebatte ein, Vertragsauslegung spielt eine Rolle, lex specialis und lex posterior werden in diesem Kontext erörtert, und ein Lösungsansatz entwickelt oder schon angeboten, wie bei Fragestellungen zu multipolaren Rechtsbeziehungen methodisch vorzugehen ist.

Donnerstag: 03. Dezember 2015

18.00 Uhr, Rechtshaus Universität Hamburg, EG 20

Felix Würkert,
wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Sigrid Boysen an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr

„Normen der Friedensmediation“

Friedensmediation als Mechanismus, der gewaltbeherrschte Konflikte durch ein strukturiertes Verfahren, mit den Parteien zu beenden versucht, wird zunehmend relevanter. Die entsprechenden Kapazitäten einer Vielzahl von internationalen Akteuren werden ausgebaut. Mit diesem zunehmenden Interesse steigt auch der Druck normativer Erwartungen an das Verfahren und die Mediatorin selbst. Aus rechtlicher Perspektive stellen sich dabei mehrere Fragen. Wie funktioniert die Normbindung eines reinen Verfahrensdienstleisters? Welches sind die relevanten Normen und woher kommen sie? Warum gelten sie und sind weitere Normierungsprozesse wünschenswert und förderungswürdig?

Donnerstag: 01. Oktober 2015

18.00 Uhr, Rechtshaus Universität Hamburg, Raum EG 15/16

Katharina Goldberg,
wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Arndt Schmehl an der Universität Hamburg

„Qualifikationskonflikte – Rechtsetzender Gehalt der Rechtsanwendung bei Doppelbesteuerungsabkommen“

Qualifikationskonflikte entstehen, wenn ein Vertragsstaat eine Norm eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) anders auslegt und damit anwendet als der andere Vertragsstaat. Ausgehend von diesem Problem wird im Vortrag aus einer rechtstheoretischen Analyseperspektive heraus anhand eines Beispiels untersucht, inwieweit erst im Normanwendungsprozess Rechtsnormen entstehen. Der Vortrag wird dafür eine Einführung in das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen vornehmen, die rechtstheoretische Analyseperspektive skizzieren und beides in einem konkreten Fall miteinander verbinden.

Donnerstag: 06. August 2015

18.00 Uhr, Rechtshaus Universität Hamburg, Raum EG 17

David Georg Stark,
wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Marion Albers an der Universität Hamburg

Das deutsche Transplantationsrecht – Entscheiden private Akteure über Lebenschancen auf verfassungswidrigem Fundament?

Das Transplantationsgesetz stellt das erste Gesetzeswerk in Deutschland dar, in welchem der Staat aufgrund normativer Kriterien Lebenschancen zuteilt. Im gesamten Gesundheitswesen wird diese Problematik aufgrund absehbarer Finanzierungsschwierigkeiten deutlich an Relevanz gewinnen. Könnte das derzeitige Transplantationsgesetz hier als Blaupause dienen? Der Vortrag möchte dies entschieden verneinen, anhand ausgewählter Referenzbeispiele die Verfassungswidrigkeit des Transplantationsgesetzes in seiner jetzigen Fassung aufzeigen sowie für eine umfassende Neuregelung dieses Rechtsgebietes plädieren.

Donnerstag: 04. Juni 2015

18.00 Uhr, Rechtshaus Universität Hamburg, Raum EG 17

Felix Boor,
wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Karsten Nowrot an der Universität Hamburg

Die Menschenrechtsverletzung als Frage der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit? – Der Yukos-Fall vor dem EGMR und dem PCA“ 

Die indirekte Enteignung des russischen Ölkonzerns Yukos ist sowohl im Investor-Staat-Schiedsverfahren nach der Europäischen Energiecharta vor dem Permanent Court of Arbitration wie auch parallel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte behandelt worden. Beide Gerichte haben im Ergebnis die bisher höchsten Schadensersatzsummen seit Bestehen der beiden Institutionen ausgeurteilt. Überraschend dabei ist, dass beide Gerichte trotz unterschiedlichen Rechtsgrundlagen auf ähnliche Aspekte in Ihren Entscheidungen abstellen. Der Vortrag soll letztlich die Frage beleuchten, ob in diesen Urteilen die Tendenz zu beobachten ist, dass entgegen der bisher sehr zurückhaltenden Rechtsprechung zum Eigentumsschutz der Investitionsschutz immer stärker in den Fokus der menschenrechtlichen Debatte rückt, was allerdings Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit von Investitionsschutzklagen aufwerfen könnte.

Donnerstag: 23. April 2015

18.00 Uhr, Rechtshaus Universität Hamburg, Raum EG 17

Sarah Leyli Rödiger,
wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Sigrid Boysen an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr

Dana-Sophia Valentiner,
wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr

Living together – Zum Pluralismusverständnis des EGMR unter besonderer Berücksichtigung der Burka-Entscheidung“

Dienstag: 23. Oktober 2012

19.30 Uhr, Bucerius Law School, Raum 1.02

Sandra Isbarn,
wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr

Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Mittwoch: 11. Juli 2012

19.30 Uhr, Fakultät für Rechtswissenschaft, Raum A 131

Laurence Brendan O’Hara,
wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Hermann Pünder an der Bucerius Law School

„Konsistente Gesetzgebung – Die Anforderungen des Grundgesetzes an die Folgerichtigkeit gesetzgeberischer Entscheidungen“

Information

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