Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zu Genoziden und Meinungsfreiheit

Wie verhalten sich nationale Strafgesetze, die die Leugnung von Völkermorden verbieten, zur Meinungsfreiheit? Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus dem letzen Jahr („Perinçek„) hat die Diskussion über den Umgang mit Genozidleugnung neu entfacht. Der Verein Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht und die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen haben diese Debatte mit der Vortrags- und Diskussionsveranstaltung „Armenier-Völkermord, Holocaust und andere Genozide: Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit“ am 5. Mai 2014 aufgegriffen und aus dogmatischen, interdisziplinären und rechtsvergleichenden Perspektiven beleuchtet. Es referierten:

Prof. Dr. Mihran Dabag (Institut für Diaspora- und Genozid-forschung, Ruhr-Universität Bochum):

„Nationale Vision und die Politik des Völkermords. Die Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich“

Matthias Uffer, MLaw (Universität Bern):

„Der EGMR auf Irrwegen: Warum das Perinçek-Urteil logisch unhaltbar und revisionsbedürftig ist“

Elif Askin (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg):

„Die Bestrafung ‚historischer Lügen‘ im internationalen Vergleich“

Dr. Mathias Hong (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg):

„Völkermordleugnung und Meinungsfreiheit – aus der Perspektive des Grundgesetzes“

Die Veranstaltung wurde von Hannah Birkenkötter, LL.M. (Humboldt-Universität zu Berlin) moderiert. Der Einladung zu den vier Vorträgen und anschließender Diskussion folgten mehr als 100 Interessierte in die Bucerius Law School, Hamburg. Unser herzlicher Dank gilt unseren Referent_innen und der Moderatorin.

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