Jahrestagung des Sonderforschungsbereichs 626 „Ästhetische Erfahrung im Zeichen der Entgrenzung der Künste“ ICI Kulturlabor Berlin, Christinenstr. 18/19, Haus 8, 10119 Berlin
02. / 03. November 2012
Aus dem Veranstaltungsprogramm:
„Ein ästhetisches Urteil zu fällen ist ein sehr komplexer Vorgang, der unsere Vermögen und Kräfte auf unterschiedlichste Weise involviert. Fällen wir ein solches Urteil, dann bestimmen wir etwas für gewöhnlich als Teil eines gewissen Bereiches, sprechen ihm gewisse Prädikate zu, betrachten es unter Aspekten seines Gelingens oder Misslingens, usw. Welche Rolle spielen Affekte in diesem Zusammenhang? Bilden sie vielleicht oft den entscheidenden Bestimmungsgrund eines ästhetischen Urteils? Und wenn ja, wie lässt sich eine normative Dimension des ästhetischen Urteils mit solch einer affektiven Grundierung vereinbaren? Diese Fragen stellen sich offensichtlich im Hinblick auf ästhetische Urteile, aber auch auf ganz ähnliche Weise im Hinblick auf Rechtsurteile. Genauer gesagt lässt sich hier fragen, in welchem Verhältnis das subjektive Rechtsgefühl und der Anspruch auf Objektivität im Rechtsurteil zueinander stehen. Außerdem bleibt zu klären, wie Affekte die normative Wahrnehmung von Fall und Recht durch Gerichte – sowie durch Öffentlichkeiten, die Rechtsurteile wiederum beurteilen – beeinflussen. Solche und ähnliche Fragen zur affektiven Grundierung von ästhetischen und juridischen Urteilen werden im Zentrum der Tagung stehen.“
Kontakt: www.sfb626.de, sfb626@zedat.fu-berlin.de, 030 / 838 574 00Die Tagung ist öffentlich, der Eintritt ist frei.