Folter in Syrien: Welchen Beitrag kann Österreich zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Völkerstraftaten der syrischen Geheimdienste leisten?

Die Regierung Baschar al-Assads lässt in Syrien systematisch und flächendeckend foltern – nicht nur Oppositionelle und Aktivist_innen und nicht erst seit den Protesten im März 2011. Die internationale Strafjustiz bietet derzeit keine Möglichkeiten, die Verbrechen in Syrien strafrechtlich zu verfolgen. Deshalb ist es die Verantwortung europäischer Strafverfolgungsbehörden, nach dem Weltrechtsprinzip aktiv zu werden.

Nach Deutschland, Schweden und Frankreich soll auch Österreich systematische Ermittlungen zur Folter in Syrien einleiten. Dazu werden Folterüberlebende gemeinsam mit dem Syrian Center for Legal Studies and Research (SCLSR), dem Syrian Center for Media and Freedom of Speech (SCM), dem Center for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI) und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien einreichen. Im Fokus der Anzeige stehen Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Haftanstalten der syrischen Geheimdienste.

Weitere Informationen zur Veranstaltung beim Institut für die Wissenschaften vom Menschen.

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