Junge Tagung Öffentliches Recht 2024

Call for Abstracts

von JTÖR 2024

Die 64. Junge Tagung Öffentliches Recht findet vom 13. bis 15. August 2024 zu dem Thema Zukunftsverfassungsrecht in Leipzig statt.

Klimawandel, Kriege, Fluchtbewegungen, Inflation und zunehmende politische Polarisierung stellen die Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Die Frage nach ihrer Bewältigung ist insbesondere auch eine verfassungsrechtliche. Vor diesem Hintergrund werden wir uns im Rahmen der 64. Jungen Tagung Öffentliches Recht unter dem Thema „Zukunftsverfassungsrecht“ damit auseinandersetzen, inwieweit das Verfassungsrecht Antworten auf Zukunftsherausforderungen schon bereitstellt, überhaupt bereitstellen sollte und perspektivisch bereitstellen könnte.

Die Themengebiete, denen wir uns im Besonderen widmen wollen – Partizipation, Ökologie und Wehrhaftigkeit im Verfassungsrecht – sind zugleich Ausdruck einer komplexer werdenden und enger verzahnten Welt. Angesichts der Vervielfältigung der Interaktionsbereiche von Staats-, Unions- und Internationalem Recht können und müssen verfassungsrechtliche Bewältigungsmechanismen im Mehrebenensystem gedacht werden. Eingeladen sind daher auch Beiträge, die sich den Problemstellungen aus diesen Perspektiven annähern.

Block I: Die partizipative Verfassung

Pluralisierung der Parteienlandschaft, Emanzipation von Minderheiten, Europäisierung, Berücksichtigung nicht-personaler Interessen wie “der Umwelt” sowie Migration und demographischer Wandel stellen das geltende Wahlsystem vor neue Herausforderungen. Die Wahlrechtsreformen, landesrechtliche Paritätsgesetze, das Wahlrecht von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft und Menschen unter Betreuung, die Wiederholungswahl in Berlin, die europäische Sperrklausel und (die Aussicht auf) Minderheitsregierungen auf Landes- oder gar Bundesebene sind nur einige Beispiele dafür. Aber auch über Wahlen hinausgehende Partizipationsmöglichkeiten werden diskutiert.

Welches Potenzial birgt die Rechtsordnung, integrativ und inklusiv zu wirken, also für möglichst viele Menschen (gleiche) Freiheiten zu verwirklichen? Inwiefern sind die Partizipationsmöglichkeiten von nicht wahlberechtigten (jungen) Menschen auf kommunaler bis supranationaler Ebene ausreichend? Wie kann man auch abseits des formalisierten Wahlvorgangs, etwa durch Bürger:innenräte oder im Wege von Protest, an öffentlichen Entscheidungen mitwirken?

Block II: Die ökologische Verfassung

In Zeiten von Biodiversitätskrise, Vermüllung der Meere sowie der Klimakatastrophe gehören Umwelt- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit zu den großen Herausforderungen, denen sich auch das Recht stellen muss. Auf nationaler Ebene hat insbesondere der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts die rechtswissenschaftliche Debatte hinsichtlich der konkreten rechtlichen Bindungswirkung und der Umsetzung umweltschützender Normen belebt. Wodurch kann die Rechtsordnung im ökologischen Interesse in Bewegung gesetzt werden? Als mögliche Lösungen werden insbesondere Änderungen der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen diskutiert. Denkbar wäre es etwa, den natürlichen Lebensgrundlagen einen ähnlichen Rang wie der Menschenwürde einzuräumen, der Natur eigene (Verfassungs-)Rechte zuzuerkennen oder dem Eigentum neben einer Sozial- auch eine Ökologiepflichtigkeit aufzuerlegen. Können die planetaren Belastbarkeitsgrenzen zur Auslegung oder Änderungen der Verfassung und mit dem Ziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen herangezogen werden?

Daneben stellt sich die Frage, inwiefern ökologische Belange besser in staatliche Entscheidungsprozesse einbezogen werden können. Kann inter- und supranationale Kooperation – gerade im postkolonialen Zeitalter – dazu beitragen? Wie lassen sich ökologische Rechte und Pflichten auch (verfassungs-)gerichtlich durchsetzen? Und wo stößt das Recht an seine Grenzen?

Block III: Die wehrhafte Verfassung

In Zeiten politischer Polarisierung und Angriffen auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt sich die Frage: Wie umgehen mit verfassungsfeindlichen Kräften? Mit dem Parteiverbotsverfahren und der Grundrechtsverwirkung kennt das Grundgesetz zwei Instrumente wehrhafter Demokratie, deren Handhabung allerdings mit Unsicherheiten behaftet ist. Daneben treten auf der Ebene des einfachen Rechts weitere Werkzeuge, die mit jeweils eigenen verfassungsrechtlichen
Implikationen verbunden sind, etwa die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, staatliche Desinformationsbekämpfung, die Prüfung politischer Amtsträger:innen, Vereinsverbote oder die Entlassung von Richter:innen. Veränderte Protestformen wie Anti-G20-Proteste, „Montagsmärsche“ und ziviler Ungehorsam stellen zusätzliche Herausforderungen für das Verhältnis von wehrhafter Demokratie und den Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar. Zeitgleich rückt die Wehrhaftigkeit der Verfassung angesichts der Erosion rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien in den Mitgliedstaaten der EU auch ins Blickfeld des Unionsrechts.

Wie können nationale und unionale Rechtsordnung sowie Landesverfassungen das Spannungsverhältnis zwischen Meinungspluralismus und der Achtung fundamentaler Verfassungsprinzipien auflösen? Welche verfassungsrechtlichen Mechanismen können aktiviert werden, um einer zunehmenden Desintegration entgegenzuwirken? Wo liegen Potenziale, aber auch Grenzen „wehrhaften” Verfassungsrechts? Was können verschiedene Rechtsordnungen und -ebenen gegebenenfalls voneinander lernen?

 

Abstracts, die sich in den oben genannten Themenbereichen bewegen, können bis zum 29.02.2024 hier eingereicht werden (max. 4000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Die Auswahl erfolgt im Blind Peer Review bis zum 30.04.2024. Die fertigen Beiträge für den Tagungsband sind bis zum 30.09.2024 einzureichen.

Den Call for Abstracts könnt ihr hier als PDF downloaden. Mehr Informationen zur Tagung gibt es unter https://www.jura.uni-leipzig.de/64-junge-tagung-oeffentliches-recht.

Das Tagungsteam freut sich, euch bald in Leipzig zur 64. Jungen Tagung Öffentliches Recht zu begrüßen!

Omid Bechmann – Felicitas Beck – Robert Böttner – Alexander Brade – Richard Eißner – Raimond Ernst – Carolin Heinzel – Anna-Katharina Hübers – Anton Hussing – Luisa Lehning – Max E. Müller – Julius Pfeuffer – Clara Schneidenbach – Julia Tschwatschal

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