Deutsches Institut für Menschenrechte, durchgeführt im Ausbildungscenter des Deutschen Anwaltinstituts, Berlin, 21.3.2013, kostenpflichtig, Anmeldung erforderlich.
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Das Seminar richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte im Sozialrecht und im Arbeitsrecht sowie an sonstige im Sozialrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die Behindertenrechtskonvention für ihre sozial- und arbeitsrechtlichen Mandate nutzen möchten.

1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Ein sehr interessanter und informativer Beitrag. Ich finde, dass gerade dieses Thema viel zu wenig Publik gemacht wird. Ein Anwalt für Sozialrecht sollte nicht nur seinen Beruf ausüben, sondern sich darüber hinaus auch viel mehr für die Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderungen einsetzen. Gerade mit solchen Projekten wird den Menschen mit Behinderungen sehr stark geholfen. Es sollte viel mehr Rechtsanwälte geben, die sich dafür stark machen.