von MARKUS SCHARLER In Krisenfällen soll als ultima ratio auch das Österreichische Bundesheer einschreiten können. Dabei wäre etwa an außergewöhnliche, sicherheitspolizeiliche Krisenlagen (Terroranschläge, Migrationsströme etc) oder verheerende, flächendeckende Naturkatastrophen zu denken. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, wer für den tatsächlichen Einsatz des Bundesheeres zuständig ist. Der folgende Beitrag bietet einen…
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