Keine Gleichstellung für Richter*innen in Berlin?!
Tessa Hillermann
Von TESSA HILLERMANN Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in mehreren Verfahren (4 B 22.17; 4 B 23.17; 4 B 35.17) am 17. Oktober unter anderem entschieden: Die Frauenvertreterin darf bei der Einstellung von Richter*innen in Berlin nicht mitreden. Die besondere rechtliche Stellung der „Frauenvertreterin“ (oder Gleichstellungsbeauftragten) im Spannungsfeld…
Weiterlesen
Neue Kommentare