von HENNER GÖTT Die in aktuellen EU-Freihandelsabkommen vorgesehene Regulierungszusammenarbeit, also die beabsichtigte bilaterale Kooperation zur Erreichung größerer regulatorischer Konvergenz und Kompatibilität, hat einen schlechten Ruf: Sie steht im Verdacht, wichtige Entscheidungen zukünftig in zwischenstaatliche Freihandelsausschüsse zu verlagern, die lediglich mit Vertretern der EU-Kommission und der Regierung der Gegenseite besetzt sind. Selbst…
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