Von 1904 bis 1908 haben deutsche Kolonialtruppen in Namibia Aufstände der Herero und Nama niedergeschlagen und massenhaft Mitglieder der beiden indigenen Volksgruppen verfolgt und getötet. Dieser „erste Völkermord des 20. Jahrhunderts“ wurde im Sommer 2016 auch von der deutschen Bundesregierung erstmals als Genozid bezeichnet. Die deutsche Bundesregierung verhandelt seit Ende 2015 mit der namibischen Regierung über eine angemessene Aufarbeitung der Gräueltaten. Der AK Internationales Recht freut sich, für die Veranstaltung Völkerrecht und postkoloniale
Gerechtigkeit – Der Genozid in Namibia zwei profilierte Referenten willkommen heißen zu dürfen. Weitere Infos zur Veranstaltung findet Ihr hier.
Völkerrecht und postkoloniale Gerechtigkeit – Genozid in Namibia
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