Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zu den Grenzen der Meinungsfreiheit

2009 hat das Bundesverfassungsgericht im wegweisenden Wunsiedel-Beschluss über die Reichweite der freien Meinungsäußerung im Zusammenhang mit dem Holocaust entschieden. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus dem letzen Jahr hat die Diskussion über den Umgang mit Genozidleugnung neu entfacht.

Wir wollen diese Diskussion aufnehmen und laden Sie im Namen des Vereins Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht und der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen herzlich zur Vortrags- und Diskussionsveranstaltung „Armenier-Völkermord, Holocaust und andere Genozide: Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit?“ ein.

Die Veranstaltung findet am 5. Mai 2014 um 19.00 Uhr in der Bucerius Law School (Moot Court, Raum 1.21) statt.

Unsere Referenten tragen zu folgenden Themen vor:

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  • Prof. Dr. Mihran Dabag (Institut für Diaspora- und Genozid-forschung, Ruhr-Universität Bochum) „Nationale Vision und die Politik des Völkermords. Die Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich“
  • Matthias Uffer, MLaw (Universität Bern) „Der EGMR auf Irrwegen: Warum das Perinçek-Urteil logisch unhaltbar und revisionsbedürftig ist“
  • Elif Askin (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg) „Die Bestrafung ‚historischer Lügen‘ im internationalen Vergleich“
  • Dr. Mathias Hong (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) „Völkermordleugnung und Meinungsfreiheit – aus der Perspektive des Grundgesetzes“

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Nach den Vorträgen wird die Diskussion für das Publikum geöffnet. Die Veranstaltung wird von Hannah Birkenkötter, LL.M. (Humboldt-Universität zu Berlin) moderiert.

Im Anschluss an die Veranstaltung laden wir Sie zum Verweilen bei Brezeln und Wein ein. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um Anmeldung bei sebastian.thopesch@law-school.de wird gebeten.

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