Weltrecht in Deutschland? Der Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Erstes Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch

Präsentation ECCHR-Bericht und Diskussion

Mittwoch, 8. Juni 2016, 18:30 bis 21:00 Uhr

Brot für die Welt, Caroline-Michaelis-Straße 1, 10115 Berlin

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Brot für die Welt freuen sich, Sie zur Vorstellung der ECCHR-Publikation „Weltrecht in Deutschland? Der Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Erstes Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch“ und anschließenden Diskussion über den Stand des Völkerstrafrechts in Deutschland einzuladen.

13 Jahre Freiheitsstrafe für Ignace Murwanashyaka und acht Jahre für Straton Musoni: Damit endete im September 2015 der Prozess gegen die zwei ruandischen Anführer der Hutu-Miliz Forces démocratiques de libération du Rwanda (FDLR) am Oberlandesgericht in Stuttgart. Sie waren wegen Massaker an der Zivilbevölkerung im Osten der Demokratischen Republik Kongo angeklagt. Es war das erste Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch, das 2002 eingeführt wurde und das deutschen Gerichten ermöglicht, Völkerrechtsverbrechen zu untersuchen.

Das ECCHR hat den FDRL-Prozess seit seinem Beginn im Mai 2011 beobachtet. Nun stellt Dr. Patrick Kroker aus dem Programmbereich „Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung“, den Abschlussbericht vor. Dieser analysiert u.a. die Fragen: Taugt der Prozess als Modell für weitere Verfahren in Deutschland? Wie kann die Justiz die Defizite in der Aufarbeitung von Völkerstraftaten, vor allem bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt, beheben? Welche Bedeutung hat das Völkerstrafrecht im weltweiten Kampf gegen die Straflosigkeit?

Nach einer Begrüßung von Dr. Julia Duchrow (Brot für die Welt), diskutieren über den FDLR-Bericht und den Stand des Völkerstrafrechts in Deutschland unter anderem: Christian Ritscher (Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof), Géraldine Mattioli-Zeltner (Human Rights Watch) und Wolfgang Kaleck (ECCHR).

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