Mit dem im Juni 2013 vom Europäischen Parlament verabschiedeten Paket soll die zweite Stufe des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems abgeschlossen sein. In den vergangenen Jahren hatten der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Gerichthof der Europäischen Union zentrale Punkte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems für menschenrechtswidrig erklärt. Verwirklicht das nun verabschiedete Paket die menschen- und flüchtlingsrechtlichen Anforderungen oder schafft es neue Gefahren, etwa im Hinblick auf Inhaftierung oder Datenschutz? Welche Auswirkungen sind für die Menschenrechte von Flüchtlingen in Deutschland und anderen europäischen Staaten zu erwarten?
Bei der Veranstaltung wird auch das von der Europäischen Grundrechteagentur gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte herausgegebene „Handbuch zu den europarechtlichen Grundlagen im Bereich Asyl, Grenzen und Migration“ vorgestellt.
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