Außenbereich

von MANUEL BEH Wohnraum ist in Deutschland knapp, bebaubare Flächen sind es nicht unbedingt. Um diese nutzbar zu machen, hat der Bundesgesetzgeber den „Bau-Turbo“ gezündet. Dieser erlaubt u.a. Bauvorhaben im Außenbereich, wenn diese an einen vorhandenen Siedlungsbereich angrenzen. Das Erfordernis einer Bauleitplanung und die Anforderungen des § 35 BauGB werden zugunsten…
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