von MARTIN HEIDEBACH Zwei der rechtsstaatlichen Kernsätze des Polizeirechts lauten: Der Schluss von der Aufgabe auf die Befugnis ist unzulässig und Eingriffe in die Grundrechte der Bürger erfordern (zumindest im Regelfall) eine konkrete Gefahr. Wird der am 21. Februar veröffentlichte Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Polizeirechts Gesetz, dann…
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