von FELIX LANGE Zu welchem Zweck betreibt man rechtsgeschichtliche Forschung im öffentlichen Recht? Geht es darum, Traditionslinien auf Grundlage von akribischem Quellenstudium nachzuzeichnen und auszudeuten? Oder sollen historische Analysen auch dazu dienen, Modellüberlegungen anzustellen, aus denen gegebenenfalls konkrete Handlungsanleitungen für die Gegenwart gewonnen werden können? Verschiedene Antworten auf diese Fragen…
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