von KATRIN KAPPLER Der EuGH hat am 28. Juli 2016 wenig überraschend entschieden, dass Bewerber*innen, die sich mit dem wesentlichen Zweck bewerben, einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen, nicht vom Unionsrecht geschützt sind, weil ihre Bewerbungen rechtsmissbräuchlich sind. Damit steht auch fest: AGG-Hopper haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach §…
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