von MARJE MÜLDER Die Europäische Union hat ein hehres Ziel: Gem. Art. 3 Abs. 3 S. 1 EUV fördert sie soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz. Schaut man sich die bisherigen sozialen Maßnahmen der Union an, so beschränkt sich das Europäische Sozialrecht im Wesentlichen auf Koordinierung. Es richtet sich damit an…
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