von KATRIN SASS Mit der Einführung des Integrationsgesetzes (BGBl. I 2016, S. 1939) wurde die Ausbildungsduldung in § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG zum 6. August 2016 neu geregelt. Nun können Ausländer ohne Angst vor der Abschiebung eine Ausbildung in Deutschland beginnen und beenden. Für den Gesetzgeber steht fest:…
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