von MALTE KRÖGER Antworten in Prüfungsarbeiten sind personenbezogene Daten – so hat es der EuGH in der Rechtssache C-434/16 (Nowak) entschieden. Prüflinge können unter Berufung auf das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht Einsicht in ihre Prüfungsarbeiten nehmen. Das Datenschutzrecht verleiht ihnen zudem das Recht, unrichtige Daten zu berichtigen. Ob Prüflinge nun ihre unrichtigen…
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