von PHILIPP SCHÜPFERLING In juristischen Klausuren sollte man in der Begründetheit einer baurechtlichen Drittanfechtungsklage nicht die vollständige Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung prüfen (so wird das aber u.a. durch Juracademy, Juridicus, Burbach, in: Eisentraut (Hrsg.), Fälle zum Verwaltungsrecht, juraexamen.info vermittelt). Dieser Ansatz ist dogmatisch nicht überzeugend, birgt die Gefahr falscher Schwerpunktsetzung und…
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