von FLORIAN ZUMKELLER-QUAST Darf von potenziellen Kund*innen verlangt werden, dass diese die aktive Nutzung der CoronaWarnApp des Bundes belegen? Diese Frage beschäftigt den digitalaffinen juristischen Diskurs schon länger als es die App konkret überhaupt gibt. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) ist der Ansicht, dass das Datenschutzrecht die einschlägige Regulierung…
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