von WIEBKE REINERT Dass das Münsteraner Landgericht die Klage gegen einen Kükenbrütereibetrieb wegen des Tötens männlicher Küken abgelehnt hat, ließe sich durchaus als historisch bezeichnen. Die Begründung, massenhafte Tiertötungen seien allein wegen wirtschaftlicher Erwägungen »vernünftig«, kommentiert gewissermaßen eine Geschichte, die selbst als Ergebnis »alle[r] erdenklichen ökonomischen Ziele« beschrieben werden kann.…
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