von FLORIAN MEINEL Die sogenannten Grundlagenfächer werden im Bericht des Wissenschaftsrats zu den „Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland“ mit großer Aufmerksamkeit und hoher Wertschätzung bedacht. Sie haben allen Grund zur Freude. Aber die Apologie der „Grundlagen“ hat zugleich einen fragwürdigen fachpolitischen Subtext. Der Gebrauch, den der Wissenschaftsrat vom Begriff der…
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