von JOST-B. SCHROOTEN 15 Jahre nach der Grundsatzentscheidung zur Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas hat das Bundesverfassungsgericht wieder einmal zugunsten der Religionsgemeinschaft entschieden: Das Verleihungsverfahren in Bremen durch förmliches Gesetz verstößt gegen das Prinzip der Gewaltenteilung des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG). Die Zeugen Jehovas hatten sich gegen…
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