von PHILIPP STÖCKLE Das Oberlandesgericht Köln hat am 30. April die Berufung gegen das Urteil des Landgericht Bonn zur Haftung Deutschlands für den ISAF-Luftangriff bei Kunduz vom 4. September 2009 zurückgewiesen. Der Staatshaftungsprozess, der nun wohl vor dem Bundesgerichtshof fortgeführt werden wird, ist das vorerst letzte Kapitel in den juristischen…
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