von STEFAN VASOVIC Als pro-russisch eingeordnete Versammlungen beschäftigten die Bundesrepublik in den vergangenen Tagen. Politisch werden sie als Zumutungen eingeordnet, versammlungs- und strafrechtlich ein hartes Vorgehen gegen sie gefordert. Doch ob dies rechtlich möglich ist, erscheint äußerst fraglich. Viele Argumentationsansätze hierfür stehen auf tönernen Füßen. (mehr …)
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