vom ORGANISATIONSKOMITEE DER 55. ASSISTENTENTAGUNG
Die phantastische 54. Assistententagung Öffentliches Recht in Graz hat ihren Abschluss gefunden. Nun beginnen bei uns in Augsburg die Vorbereitungen für das nächste Jahr. Wir freuen uns, die Assistententagung erstmalig in Augsburg ausrichten zu dürfen und möglichst viele von Euch vom 3. bis 6. März 2015 in unserer Friedensstadt willkommen zu heißen. An der vergleichsweise jungen Juristischen Fakultät der Universität Augsburg wollen wir die großartige Tradition der Assistententagung fortführen. Wir wollen uns den Herausforderungen stellen, die mit der Veranstaltung der „Kleinen Staatsrechtslehrertagung“ verbunden sind. Auch wenn bis dahin noch eine Weile Zeit ist, wollen wir schon heute die Gelegenheit ergreifen, uns und unser Vorhaben kurz näher vorzustellen.
Augsburg leitet seinen Titel als Friedensstadt vom Augsburger Religionsfrieden aus dem Jahre 1555 ab. Er legte das Fundament für die Koexistenz der christlichen Religionsgemeinschaften. 460 Jahre später wollen wir unter dem Tagungsthema RECHTsFRIEDEN – FRIEDENsRECHT eine Verbindung zum Tagungsort herstellen und das Öffentliche Recht an seinem ureigenen Anspruch, der Konfliktlösung, messen, um es im Lichte neuartiger Herausforderungen weiterzuentwickeln. Wir wollen insbesondere der Frage nachgehen, ob die Begriffe „Recht“ und „Frieden“ untrennbar miteinander verbunden sind oder ob sich die Erreichung von Frieden durch Recht als Illusion erweist.
Das Thema fordert zunächst die rechtshistorische, rechtsphilosophische und rechtsvergleichende Perspektive der Konfliktlösungsfunktion des Öffentlichen Rechts heraus. Hierauf aufbauend sollen Gedanken zur Reichweite und den Grenzen kommunalen Handelns definiert werden: Welche Möglichkeiten stehen den Kommunen zur Verfügung, um Frieden in der örtlichen Gemeinschaft herzustellen? Und in die örtliche Gesellschaft hinaus: Inwiefern kann der Nationalstaat dergestalt als Friedensgarant fungieren, dass seine Bürger ihm gegenüber ein Recht auf Frieden einfordern können? Inwieweit zeichnet sich Frieden durch Freiheit aus: Freiheit vor dem Staat; Freiheit vor den Einblicken Dritter in die Privatsphäre; Freiheit im Sinne eines Rechts auf Anonymität – wie kann es das öffentliche Recht schaffen, einen Ausgleich zwischen Frieden und Freiheit einerseits, zwischen Sicherheit andererseits zu finden? Im Hinblick auf die europäische Ebene kann die Tagung in Augsburg an die spannenden Diskussionen in Graz anknüpfen und den Charakter der EU als Friedensprojekt herausfordern: Die Finanzkrise hat Europa gespalten und in eine bedrohliche Vertrauenskrise gestürzt. Ist das Europa der 28 zu groß gedacht? Hat sich die Europäisierung des Rechts nicht parallel mit der Europäisierung der Bürger entwickelt? Oder ist die Union gar zu klein angelegt und eine politische Union der Weisheit letzter Schluss, um dauerhaft Frieden in Europa zu gewährleisten? Selbstredend hat das Tagungsthema darüber hinaus einen Bezug zum „Law of Peace“: dem Völkerrecht, in welchem die friedensstiftende Wirkung des Rechts, aber auch seine Grenzen seit jeher von herausragender Bedeutung sind.
Dies sollen nur erste Anhaltspunkte dafür sein, was wir uns unter dem Tagungsthema RECHTsFRIEDEN – FRIEDENsRECHT vorstellen. Eine Thematik, die der im Sommer erscheinende Call for Papers weiter konkretisieren wird. Auch der JuWissBlog soll Euch fortlaufend über die Tagung informieren.
Als Ansprechpartner für erste Nachfragen stehen Milena Wolff, Jennifer Ricketts, Jennifer Prommer, Isabel Fischer und Daniel Engel zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten findet ihr derzeit noch auf www.jura.uni-augsburg.de und demnächst auch auf der gewohnten Homepage der Tagung www.assistententagung.de.