Vier Fragen an Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter M. Huber

von JUWISS-REDAKTION

Peter M. HuberAm Donnerstagabend der Assistententagung erwartete die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Podiumsdiskussion, die das Verhältnis zwischen staatlicher Souveränität und ökonomischen Zwängen ausloten sollte. Erste Eindrücke wurden bereits in unserem Live-Blog geschildert. Unter dem Titel „Ist Souveränität noch leistbar? Der Staat in ökonomischer Bedrängnis“ entwickelte sich eine leidenschaftliche Kontroverse zwischen den Diskutanten des Podiums. Der JuWissBlog konnte einem von ihnen, Prof. Dr. Peter M. Huber, im Nachgang einige Fragen stellen.

JuWissBlog: Von Ihren österreichischen Mitdiskutanten wurde die staatliche Souveränität für „tot“ erklärt. Sie haben ein „lebendigeres“ Verständnis artikuliert. Könnten Sie Ihre Kernthese dazu kurz zusammenfassen? Und welche Rolle messen Sie dem Bundesverfassungsgericht bei der Bewahrung staatlicher Souveränität bei?

Huber: Souveränität ist – jenseits des rein völkerrechtlichen Begriffsverständnisses – eine Chiffre, die sich auch mit Selbstbestimmung übersetzen lässt. Vor diesem Hintergrund ist die Frage nach Souveränität keine Frage, die sich mit „ja“ oder „nein“ beantworten lässt, sondern eine Frage nach den Möglichkeiten politischer Selbstbestimmung in gestuften politischen Systemen. Sie betrifft auch nicht nur den Nationalstaat, der seine Souveränität angeblich verloren haben soll, sondern auch die Europäische Union, die Länder und nachgeordnete Gebietskörperschaften wie Kreise und Gemeinden. Souveränität richtet sich schließlich vor allem nach dem rechtlichen Können und ist von der Frage zu unterscheiden, ob es politisch klug oder sinnvoll ist, bestimmte Entscheidungen im Kontext der Handlungseinheiten zu treffen, die dafür zuständig sind.

So ist die Entscheidung der Schweizerinnen und Schweizer, die Personenfreizügigkeit zu begrenzen, fraglos ein Akt der Souveränität, auch wenn er unklug sein mag und der Schweiz eher schaden dürfte; Kehrseite der Souveränität ist freilich, dass man auch die Folgen einer Entscheidung tragen muss, etwa den Wohlstandsverlust. Die Beispiele ließen sich fortsetzen, etwa mit Hinweis auf die japanische Atompolitik oder die Zukunft der Währungsunion. Souveränität ist insoweit letztlich eine Absage an „Alternativlosigkeiten“. Es gibt immer Alternativen, die Frage ist nur, ob man auch die mit einer Entscheidung verbundenen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kosten tragen will und ob dies vernünftig ist. Insoweit ist Souveränität nicht tot.

JuWissBlog: Was kommt Ihnen in den Sinn, wenn Sie an das Thema der diesjährigen Assistententagung „L’État, c’est quoi? Staatsgewalt im Wandel“ denken? Worin liegen Ihres Erachtens die größten Herausforderungen für die heutige Staatsgewalt?

Huber: Es ist eine Binsenweisheit, dass der Staat nichts Statisches ist, sondern ein Prozess. Nicht nur, aber insbesondere in föderalen Systemen kann man beobachten, dass sich der Staat und seine Institutionen kontinuierlich wandeln. Nichtsdestotrotz ist er der rechtliche Rahmen, in dem eine Gesellschaft ihr Recht auf Selbstbestimmung ausübt – in der Europäischen Union teilweise auch zusammen mit anderen. Der Staat, seine Untergliederungen und die Europäische Union sind insoweit kein Selbstzweck, sondern haben eine dienende Funktion. Sie sind wie es ursprünglich in Art. 1 GG heißen sollte, um des Menschen Willen da. Die größte Herausforderung von Staatlichkeit scheint mir in Anbetracht der Globalisierung zu sein, dass der Staat seine wesentlichen Zwecke – Sicherheit nach außen und innen, die Selbstbestimmung und Wohlfahrt seiner Bürger sowie die ökologische Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft auch künftig erfüllen können muss. Zum Teil wird dies nur im Zusammenwirken mit anderen – in Europa und auch über die Kontinente hinweg – möglich sein, zum Teil mag es, etwa im kulturellen Bereich, wieder eine stärkere Konzentration auf die Nation oder Region erfordern. Entscheidend ist eher dass die Zwecke erreicht werden, weniger durch wen.

JuWissBlog: In welchen Bereichen des Öffentlichen Rechts sehen Sie die junge Wissenschaft besonders berufen, sich in wissenschaftliche Debatten einzumischen?

Huber: Im Öffentlichen Recht geht es um die Konkretisierung und Sicherung des Gemeinwohls. Dieses scheint mir angesichts der Globalisierung und der zunehmenden Interdependenz von Gesellschaften und Volkswirtschaften vor allem durch die 10-fache Überkapitalisierung der globalen Wertschöpfung und das damit verbundene Missbrauchspotentials sowie die mangelnde Kontrolle der Finanzmärkte bedroht. Aber auch die rechtliche Domestizierung des Netzes, die demographische Entwicklung, nicht nur in Deutschland, die globale Erwärmung und die Endlichkeit der natürlichen Ressoucen sowie die Fragen von Migration und Integration werden die Gesellschaft in Zukunft vor große Herausforderungen stellen. Sie anzugehen, dürfen junge Rechtswissenschaftler nicht den anderen Disziplinen überlassen.

JuWissBlog: Gibt es etwas, das die heutige Generation von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von der Ihrigen grundlegend unterscheidet?

Huber: Die Chancen und Risiken überbordender Kommunikation und das Ausmaß an internationaler Vernetzung.

ATÖR Graz 2014, BVerfG, Peter M. Huber, Souveränität, Staatsgewalt
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