von JUANA REMUS Am 17. Dezember 2013 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die zum 1. Juni 2008 in Kraft getretene Regelung der behördlichen Vaterschaftsanfechtung (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB) verfassungswidrig und nichtig ist. Die behördliche Vaterschaftsanfechtung räumte erstmals dem Staat ein auf die missbräuchlichen Vaterschaftsanerkenntnisse gerichtetes Anfechtungsrecht ein. Mit…
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