von YANNIK HOFMANN Ihr Dienstvergehen lässt sich mit wenigen Worten wiedergeben. Eine Bataillonskommandeurin der Bundeswehr schreibt auf ihrem Tinder-Profil: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Nach Ansicht des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts stellt dies eine Verletzung der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht dar, da die Worte…
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