von NIELS PETERSEN Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht in seinem gestrigen Urteil die in § 2 VII des Europawahlgesetzes vorgesehene 3%-Sperrklausel für Europawahlen für verfassungswidrig erklärt (Urt. v. 26. Februar 2014, 2 BvE 2/13 u.a., 2 BvR 2220/13 u.a.). Die kritischen Kommentare aus der Tagespresse ließen nicht lange auf sich…
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