Adieu, Schottergärten!

Anna Weininger
von ANNA WEININGER Auch in Privatgärten darf man nicht einfach tun, was man möchte: Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat am 17.1.2023 entschieden, dass die Bauaufsichtsbehörden einschreiten dürfen, wenn dem Gebot, die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke als Grünflächen auszugestalten, nach § 9 Abs. 2 NBauO nicht entsprochen wird.…
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