von NILS JANSON Lange Zeit wurden insbesondere Flüchtlinge, die sich aufgrund ihrer Homosexualität auf den Asylgrund der sexuellen Orientierung beriefen, dazu angehalten auf ein „provozierendes“ Verhalten und „sexuelle Verfehlungen“ im Herkunftsstaat zu verzichten, da sie dann ein sicheres Leben führen könnten. Am 7.11.2013 hat der EuGH (Rs. C‑199/12 bis C‑201/12)…
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