von JOHANNES SCHÖN Strafvollzug erfolgt nicht mehr ausnahmslos „hinter Gittern“. Versehen mit einem Sender am Fußgelenk können Rechtsbrecher unbedingte Freiheitsstrafen auch in der eigenen Wohnung verbüßen. Die Haftform des elektronisch überwachten Hausarrests steht jedoch nicht allen Straftätern in gleicher Weise offen. Das österreichische Strafvollzugsgesetz sieht für bestimmte Sexualdelikte wie Vergewaltigung,…
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