von LUCIEN KÄSLIN-TANDUO Am 28.11.2021 wurde die Justiz-Initiative abgelehnt. Diese Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung nach Art. 139 Abs. 1 BV wurde als «ausgearbeiteter Entwurf» (Art. 139 Abs. 2 BV) ausgestaltet. Ziel: Änderung der Auswahl, Wahl und Amtsenthebung der Richterschaft am höchsten Gericht der Schweiz. Das Wahlverfahren sollte per Losziehung geschehen, was die…
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