von VIOLA TEUBERT Kinderehen verletzen fundamentale Rechte junger Menschen wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die sexuelle Selbstbestimmung. Sie gefährden das Recht auf Bildung, das Recht auf Gesundheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz. Wendet man – wie das Oberlandesgericht Bamberg in seiner Entscheidung vom 12.5.2016 (Az.: 2 UF 58/16) – bei…
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