von GEOFFREY JUCHS Manche Normen aus der deutschen Kaiserzeit sind nach dem Ersten Weltkrieg im Elsass und in Lothringen (in den sog. Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle) weiter als regionales Sonderrecht (Lokalrecht) anwendbar geblieben. Die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich in der Fassung vom 26. Juli 1900 gehört zu diesen…
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