Von LENNART LAUDE Die Länder setzen für die Regulierung von Medienintermediären im neuen Medienstaatsvertrag auf ein zweistufiges Regulierungsmodell mit Transparenzvorgaben und einem darauf aufbauenden Diskriminierungsverbot in §§ 93, 94 MStV. Eine Analyse der Normen zeigt einen weitreichenden Konkretisierungsbedarf, womit den Landesmedienanstalten eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der neuen Medienordnung…
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