von INES REILING Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Juni 2021 – 2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18 – (im Folgenden: Beschluss) eine zusätzliche Voraussetzung für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von medizinischen Zwangsbehandlungen im Maßregelvollzug und in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung aufgestellt: Untergebrachte dürfen eine ihrem Schutz dienende Zwangsbehandlung vorab…
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