von EMMANUEL SCHLICHTER Am 25. März trat die neuste Grundgesetzänderung in Kraft: Mit dem neuen Art. 143h GG wurde die Schaffung eines Sondervermögens „Infrastruktur“ ermöglicht. Diese Grundgesetzänderung wirft jedoch zahlreiche verfassungsrechtliche Auslegungsfragen auf. Der Beitrag zeigt, dass die Mittel des Sondervermögens nicht entgegen der Zielsetzung der Klimaneutralität eingesetzt werden dürfen.…
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