von MICHAEL WRASE Vorlagen für Bundesgesetze können gemäß Art. 76 Abs. 1 GG durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat in den Bundestag eingebracht werden. Die Bedeutung der drei Gesetzesinitiatoren zeigt sich allerdings erst, wenn man sich die tatsächliche Praxis des Gesetzgebungsverfahrens anschaut. Hier ist die…
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