von OLE LUEG Das Abstammungsrecht wird den Interessen weiblicher Paare nicht gerecht. Kann ein Mann die zweite Elternstelle kraft Ehe, Anerkennung oder gerichtlicher Feststellung besetzen (vgl. § 1592 BGB), bleibt der sog. „Mit-Mutter“ ein solch einfaches Einrücken in die Elternposition verwehrt. Mit dem Scheitern der „Ampel-Koalition“ schien eine Reform des geltenden…
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