von JOEL S. BELLA * Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) hat in einem Vorgang, wie man ihn im Jahre 2023 von einer Universität nicht erwarten dürfte, das Streikrecht seiner Angestellten in evident rechtswidriger Weise beschränkt. Entgegen der ursprünglichen Behauptung der Universität sind Studentische Hilfskräfte nämlich sehr wohl streikberechtigt. Doch von vorn:…
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