Verfahrenseinstellung

von MAX KLARMANN Verfahrensbeendende Entscheidungen durch Absprachen sind in Strafverfahren in unterschiedlichen Ausprägungen Bestandteil der Rechtspraxis. Hierbei lassen sich justizielle Tendenzen erkennen, informalisierte Formen der Verfahrensbeendigung zu priorisieren. Dies gilt insbesondere im (Miss-)Verhältnis von § 153a StPO zu § 257c StPO. Dieses Vorgehen steht gesetzgeberischen Intentionen entgegen und kann darüber…
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