Von LEONEL BOHNSACK Zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 haben zwei niedersächsische Landkreise Allgemeinverfügungen erlassen, nach denen es Zweitwohnungsbesitzern verboten ist, ihre Domizile zu nutzen. Zwei schleswig-holsteinische Kreise sowie der brandenburgische Landkreis Ostprignitz-Ruppin haben indes – verschärfte – Regelungen beschlossen, nach der Zweitwohnungsbesitzern die Anreise aus touristischem Anlass untersagt ist. Hiergegen…
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