VON MARC RÖGGLA
Seit Januar 2016 wurde in Südtirol im „Autonomiekonvent“ über die Überarbeitung des Zweiten Autonomiestatus von 1972 diskutiert. Am 22. September fand dieser Prozess nun sein Ende und die Ergebnisse wurden dem Südtiroler Landtag überreicht. Der Autonomiekonvent wurde vom Institut für Minderheitenrecht an der EURAC Research wissenschaftlich begleitet.
Der Autonomiekonvent war ein partizipativer Prozess mit dem Ziel das Zweite Autonomiestatut zu überarbeiten und zu adaptieren. Das Autonomiestatut ist die Grundlage für Südtirols Autonomie und war das Ergebnis von elitegetriebenen politischen Verhandlungen. Durch das Zweite Autonomiestatut wurde die Konkordanzdemokratie erfolgreich umgesetzt, die Südtirol bis heute kennzeichnet. Auch übernahmen die Provinzen Bozen und Trient die meisten Kompetenzen der Region. Seit 1972 hat sich nicht nur Südtirols Autonomiemodell selbst, aber auch Südtirol in wirtschaftlicher, demographischer und politischer Hinsicht stark verändert. Abschnitte des Statuts gehören überarbeitet und aktualisiert.
Bereits im Koalitionsprogramm für die Legislaturperiode 2013 – 2018 sprach sich Südtirols Regierung für eine Einrichtung eines partizipativen Reformkonvents aus, das mit der Aufgabe betraut wird, dem Landtag einen Entwurf für die Reform des Autonomiestatuts vorzulegen aus. Die Regierung wollte weg von elitären Verhandlungen und wollte von Anfang an Südtirols Bürgerschaft in den Prozess involvieren. Wenn man das Autonomiestatut überarbeitet, dann nur gemeinsam mit den Südtirolern und Südtirolerinnen, so das Credo. In der Folge verabschiedete der Südtiroler Landtag im Jahr 2015, über 40 Jahre nach dem Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatus, das Gesetz zum Autonomiekonvent, welches mit 18 Stimmen, allein von der Mehrheit verabschiedet wurde.
Das Landesgesetz Nr. 3/15 sah vor, dass ein Landeskonvent eingesetzt werde, mit dem Ziel, eine umfassende Beteiligung der Bürgergesellschaft Südtirols bei der Überarbeitung des Autonomiestatuts zu garantieren und mit der Aufgabe, einen Entwurf betreffend sowohl die institutionellen Anpassungen als auch die erforderlichen Ergänzungen des Autonomiestatuts zu prüfen und dem Südtiroler Landtag vorzulegen. Der Prozess hatte drei Hauptkomponenten: „Open Space-Veranstaltungen“ und „Thematische Workshops“, das „Forum der 100“ und der „Konvent der 33“.
Südtiroler Autonomie-Diskurs
Am Anfang des Prozesses wurden neun Open Space–Veranstaltungen in Südtirol organisiert. Das Hauptziel dieser Treffen war es, allen Südtirolerinnen und Südtirolern die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung zu äußern und Vorschläge zur Überarbeitung des Autonomiestatutes zu machen, aber auch darüber hinaus. Die Leitfrage dieser Treffen wurde vom Südtiroler Landtag bewusst weitgefasst: „Südtirol mitdenken: Welche Zukunft für unser Land“. Es sollte kein Thema vorgegeben werden, kein Thema tabu sein. Insgesamt nahmen rund 2.000 Menschen an 258 Diskussionsrunden teil. Aufbauend auf diesen Veranstaltungen wurden „Thematische Workshops“ für Südtirols Vereine organisiert um die Ergebnisse der Open Spaces zu vertiefen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterschieden sich bei dieser Phase des Prozesses demographisch und politisch über die Veranstaltungsorte hinweg, aber im Allgemeinen konnte man feststellen, dass die italienischsprachige Bevölkerung, die laut Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in Südtirol 26% der Bevölkerung ausmacht, bei den Diskussionsrunden deutlich unterrepräsentiert war. Bei den offenen Diskussionsrunden wurde ein breites Themenspektrum diskutiert, wie etwa der Ausbau der Autonomie und der Kompetenzen, der Proporz, Südtirols Schulsystem, Toponomastik, Migration und Selbstbestimmung. Die diskutierten Themen sind auf der Webseite des Autonomiekonvents nachlesbar.
Das Landesgesetz sah in der Folge die Einsetzung von zwei beratenden Gremien vor, die über ein Jahr tagen sollten: der „Konvent der 33“ und das „Forum der 100“. Der Konvent der 33 wurde vom Südtiroler Landtag ernannt und war wie folgt zusammengesetzt: vier Personen, die vom Rat der Gemeinden vorgeschlagen wurden; zwei Personen, vorgeschlagen durch die Unternehmerverbände; zwei Personen vorgeschlagen durch die Gewerkschaften, fünf Rechtsexperten; 12 Personen die sowohl die politische Mehrheit als auch die Minderheit repräsentieren und acht Personen, die vom Forum von 100 gewählt wurden und in den Konvent der 33 entsandt wurden. Der Konvent der 33 tagte im Durchschnitt zwei Mal im Monat über ein gesamtes Jahr. Alle Sitzungen waren im Sinne der Transparenz zugänglich und wurden auf der Webseite des Autonomiekonvents übertragen.
Das Forum von 100 sollte das verbindende Element zwischen den Konvent der 33 und der Südtiroler Bürgerschaft darstellen und dem Konvent der 33 zuarbeiten. Es war eine Art Bürgerversammlung die ein „Südtirol im Kleinen“ darstellen sollte und sechs Mal im Jahr tagte. Alle in Südtirol ansässigen Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahren konnten sich für das Forum der 100 anmelden. Am Ende wurden aus 1829 Interessenten 100 Bürgerinnen und Bürger durch ein geschichtetes Losungsverfahren nach den Kriterien Alter, Geschlecht und Sprachgruppe ausgewählt. Die Zusammensetzung beider Gremien, auch die des Konvents der 33, musste die proportionale Vertretung der Sprachgruppen in Südtirol respektieren.
Beide beratenden Organe haben nun am 22. September ihre Abschlussberichte (Forum der 100 und Konvent der 33) präsentiert und an den Südtiroler Landtag übergeben. Nun liegt es am Südtiroler Landtag zusammen mit dem Trentiner Landtag einen Vorschlag zur Abänderung des Autonomiestatuts dem römischen Parlament vorzulegen. Laut Artikel 103 des Zweiten Autonomiestatuts liegt nämlich das Initiativrecht zur Änderung des Statuts auf Vorschlag der Landtage der autonomen Provinzen beim Regionalrat.
Man darf bezweifeln, dass das Autonomiestatut in nächster Zeit wirklich überarbeitet wird. Die gescheiterte Verfassungsreform in Italien hat dem Reformprozess Wind aus den Segeln genommen und auch die anstehenden Wahlen in Südtirol und in Italien werden nicht dazu beitragen diese Mammutaufgabe anzugehen. Es ist klar, dass die nächsten Schritte auf diesem langen Weg wieder durch elitäre Verhandlungen und Entscheidungen gekennzeichnet sein werden. Aber der erste Schritt wurde mit dem Autonomiekonvent gemeinsam mit den Südtirolerinnen und Südtirolern gemacht.