von LORENZ BODE Die Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 30.12.2021 – 4 RVs 130/21) ist zwar schon etwas älter. Sie hat jedoch nicht an Aktualität verloren. Es geht um Hausfriedensbruch in einer Behörde, die für Publikumsverkehr geöffnet ist. (mehr …)
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