von PATRICIA ALTENBURGER Nachdem das BVerwG der besonders strengen bayerischen Ausgangsbeschränkung mit Urteil vom 22.11.2022 nachträglich eine Absage erteilt hatte, stellte sich die Frage, was mit den bereits bestandskräftigen Bußgeldbescheiden, die Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung sanktionierten, geschehen solle. Bayerns Gesundheitsminister Holetschek ließ bekanntgeben, im Wege des Gnadenrechts nur diejenigen Bußgelder…
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